Das nationale und internationale Steuerrecht ist von einer äußerst dynamischen Entwicklung geprägt. Um mit dieser Entwicklung Schritt zu halten, verfügen wir in unserem Team über Spezialisten, die nationale wie internationale Tendenzen im Gesetzgebungsverfahren, in der Rechtsprechung und der Verwaltungsmeinung beobachten. So können wir unsere Mandanten als Unternehmer und als Privatperson frühzeitig auf einen steuerlich gradlinigen und günstigen Kurs bringen, ohne jedoch gleich bei jeder neuen Strömung den Kurs zu wechseln.
Über neueste Entwicklungen des Steuerrechts halten wir unsere Mandanten durch persönliche Beratungsgespräche, monatliche Informationsrundschreiben und Mandanteninformationsabende auf aktuellem Stand.
Im Rahmen unserer Abwehrberatung versuchen wir unseren mit dem Mandanten abgestimmten Weg auch gegenüber abweichenden Ansichten der Finanzverwaltung durchzusetzen. So begleiten wir steuerliche Betriebsprüfungen oder Steuerstrafverfahren aktiv und gehen notwendigenfalls gerichtlich und außergerichtlich gegen die Auffassung der Finanzverwaltung vor.
Um eine bestmögliche Vorbereitung auf eine Betriebsprüfung zu gewährleisten, setzen wir ggf. die Prüfungssoftware ein, die die Prüfer selber im Rahmen ihrer Prüfung anwenden (WinIDEA).
Die Planung und Begleitung einer Unternehmensnachfolge stellt für jeden Berater eine besondere Herausforderung dar, der wir uns gerne stellen. Neben betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen sind vom Berater auch zwischenmenschliche Lösungen für Spannungen zwischen dem Unternehmensübergeber und -übernehmer gefragt.
Im Einzelnen liegen unsere Stärken in folgenden Bereichen: