Unterjährig liefert die Finanz- und Lohnbuchhaltung wichtige Daten und Kennziffern, die die Basis bilden für unternehmerische Entscheidungen. Zu diesem Zweck muss der von uns erstellte Monatsabschluss als Ergebnis der unterjährigen Finanzbuchführung kurzfristig zur Verfügung stehen und alle wesentlichen abgrenzbaren Aufwendungen wie z.B. die Abschreibung oder das Weihnachtsgeld enthalten. Ziel ist es, dass die Summen- und Saldenbilanz und die betriebswirtschaftliche Auswertung in ihrer Aussagekraft der eines Jahresabschlusses vergleichbar ist. Die Informationsfunktion wird in unserer Kanzlei unterstützt durch einen speziellen monatlichen Controlling-Report, mit dem zusätzliche Auswertungen zur Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auch graphisch dargestellt werden können. Im Zusammenhang mit einer Planungsrechnung bilden monatliche Soll-Ist-Vergleiche den Kern unseres externen Controllings.
Der Monatsabschluss bildet die Grundlage für fortlaufende und zeitnahe Beratungsgespräche, in denen der Mandant betriebswirtschaftliche Anregungen von uns als "Sparringspartner" erhält und so von den betriebswirtschaftlichen Kenntnissen und Branchenerfahrungen des Beraters profitieren kann.
Der Buchhaltungsprozess wird unter Einsatz des Internets als mögliches Übermittlungsmedium optimal auf die individuellen Bedürfnisse und Erfahrungen unserer Mandanten angepasst. Unsere Prozessoptimierung setzt daher schon bei der Organisation im Mandantenunternehmen an, um den zeitlichen und finanziellen Aufwand beim Mandanten so gering wie möglich zu halten. Auf Wunsch können wir das Forderungsmanagement inkl. Mahnwesen und das Verbindlichkeitenmanagement inkl. Zahlungsvorschlagslisten übernehmen. Um dabei die Aktualität zu gewährleisten, werden Geschäftsvorfälle durch uns täglich oder wöchentlich verbucht, wobei wir uns die Daten der Kontoauszüge von den Kreditinstituten in elektronischer Form zur Verfügung stellen lassen. Das Outsourcing der Buchhaltung kann auf diesem Weg wirtschaftlich und effizient umgesetzt werden.
Zur frühzeitigen Information der Geschäftsführer, Geschäftsinhaber aber auch außenstehender Adressaten wie Kreditinstitute halten wir es für erforderlich, dass innerhalb der ersten beiden Monate des Folgejahres der Jahresabschluss in zumindest vorläufiger Form erstellt wurde und zwischen Mandant und Berater erörtert wird.
Bei der Erstellung von Jahres- und Konzernabschlüssen auch nach internationalen Bilanzierungsregeln (IFRS) liegt unser Augenmerk neben der Einhaltung der gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften insbesondere auf der Erstellung eines aussagekräftigen Jahresabschlussberichtes, welcher die individuellen Erfordernisse des Unternehmers wie auch die Erfordernisse der Kreditinstitute (§ 18 KWG, Basel II) vollumfänglich erfüllt. Bei notwendig werdenden Plausibilitätsbeurteilungen bzw. Prüfungshandlungen lassen wir unsere Erfahrung und unser Know-How aus unserer langjährigen Tätigkeit im Bereich der Wirtschaftsprüfung einfließen.
Die Besprechung des Jahresabschlusses auch mit den Kreditinstituten unter Einsatz von Beamer-Präsentationen gehört bei uns ebenfalls zu unserem Prozess der Jahresabschlusserstellung.